Wie ist das eigentlich mit diesen Rechten am Bild?

Da ich bereits öfter zu dem Thema befragt wurde, möchte ich in diesem Beitrag über die Rechte und Gesetze sprechen, die in der Fotografie beachtet werden müssen.

An dieser Stelle sei gesagt, dass ich keine juristische Ausbildung habe und es sich daher um keine entsprechende Beratung handelt. Im Zweifelsfall also bitte immer mit einem Juristen sprechen.

 

Ich gebe euch hier meine persönlichen Erfahrungen wieder, die ihr gerne als grobe Orientierung verstehen könnt.

Schreibtisch mit Notizbuch und Kamera.
Notizbuch bereit für das, was gleich kommt.

Bezogen auf die Fotografie gelten in Deutschland die gesetzlichen Regelungen zum Urheberrecht und dem Persönlichkeitsrecht. Diese beiden Gesetze sind die Grundlage für die Rechte von Fotografinnen und Fotografen und Models (Dabei werden alle Personen als Model bezeichnet, die vor der Kamera stehen. Es gibt keinen juristischen Unterschied zwischen einem professionellen Model und einer Kundin oder einem Kunden für ein privates Fotoshooting)

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt die Werke von unter anderem Künstlerinnen und Künstlern, Autorinnen und Autoren und Fotografinnen und Fotografen. Es gibt der Urheberin oder dem Urheber eines künstlerischen Werks das Recht zu entscheiden, wie dieses verwendet wird und wer es verwenden darf. Das bedeutet, dass eine Fotografin oder ein Fotograf das Urheberrecht an ihren oder seinen Bildern besitzt und selbst darüber entscheidet, wie diese verwendet werden dürfen.

Das Persönlichkeitsrecht – Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - regelt die Rechte am eigenen Bild. Es schützt die Privatsphäre und die Würde einer Person und gibt ihr die Kontrolle darüber, wer ihre Bilder verwenden darf und wie sie verwendet werden. Fotografinnen und Fotografen müssen daher sicherstellen, dass sie das Recht haben, ein Model zu fotografieren und dass das Model der Veröffentlichung der Fotos zustimmt. So kann zum Beispiel das Model den Einsatz seiner Bilder für Werbezwecke oder für den Einsatz in bestimmten Branchen untersagen.

 

Ergänzend dazu gelten folgende Gesetze und Verordnungen: 

Kunsturhebergesetz (KUG)

Das KUG regelt die Verwendung von Bildern mit Personen, die als Kunstwerke gelten. Es gewährt den abgebildeten Personen das Recht am eigenen Bild und schützt sie vor unbefugter Veröffentlichung und Verbreitung ihrer Bilder.

Strafgesetzbuch (StGB)

Das StGB regelt strafrechtliche Verstöße, einschließlich der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Urheberrechts. Es enthält Bestimmungen zu Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Vertragsrecht

Enthalten im BGB. Sowohl die Kundin oder der Kunde, als auch die Fotografin oder der Fotograf haben das Recht auf eine vertragliche Regelung bezüglich der Bedingungen des Fotoshootings, wie beispielsweise die Vergütung und die Nutzung der Fotos.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgerinnen und -bürgern, einschließlich Fotografien. Sie legt fest, dass personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der betroffenen Person gesammelt, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

 

Damit ergeben sich diverse Pflichten für die Fotografin oder den Fotografen, wie zum Beispiel das Einholen einer Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten. Sowie einer Meldepflicht im Falle einer Datenschutzverletzung.

Kundinnen und Kunden erhalten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung, ihrer personenbezogenen Daten.

 

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen das Einverständnis des Models nicht erforderlich sein kann. Beispielsweise wenn die Veröffentlichung des Bildes für journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder historische Zwecke erforderlich ist.

Panoramafreiheit

Diese ist im § 59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verankert und besagt: "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, sowie Bauwerke, für die diese Werke Schmuckwerk darstellen, dürfen ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden".

Das bedeutet, dass Fotografien von öffentlichen Gebäuden oder Kunstwerken, die sich dauerhaft an öffentlichen Orten befinden, frei verwendet werden können, ohne dass die Urheberin oder der Urheber (z.B. die Architektin oder der Bildhauer) um Erlaubnis gefragt werden muss. Allerdings dürfen diese Bilder nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, es sei denn. Ausnahme ist auch hier, wenn eine Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers eingeholt wurde. In Innenräumen wie Museen und Galerien gilt die Panoramafreiheit nicht, da diese Räume nicht als öffentliche Orte angesehen werden.

Fotografien von erkennbaren Personen fallen ebenfalls nicht in die Panoramafreiheit. Denn es sind keine „bleibenden“ Werke, sprich Gebäude. In diesem Fall ist wieder das Persönlichkeitsrecht aus dem BGB zu beachten.

 

Es gibt also jede Menge zu wissen und zu bedenken. Sowohl für mich dem Fotografen, als auch für meine Kundinnen und Kunden.

 

Daher möchte ich an dieser Stelle noch eine kleine Übersicht bereitstellen, die für etwas mehr Klarheit sorgen soll. 

Rechte der Kundin oder des Kunden:

  • Recht auf einen Vertrag mit allen Bedingungen
  • Recht auf Auskunft der personenbezogenen Daten
  • Recht auf Löschung der Daten
  • Recht auf Einschränkung der Daten
  • Kundin/Kunde bestimmt, wer die Bilder nutzen darf
  • Kundin/Kunde bestimmt, wie die Bilder genutzt werden
  • Kundin/Kunde bestimmt, wofür die Bilder genutzt werden

 

Rechte der Fotografin oder des Fotografen:

  • Recht auf einen Vertrag mit allen Bedingungen
  • Fotografin/Fotograf bestimmt wer die Bilder nutzen darf
  • Fotografin/Fotograf bestimmt wie die Bilder genutzt werden
  • Fotografin/Fotograf bestimmt wofür die Bilder genutzt werden

 


Wie man sieht, überschneiden sich die Rechte von Kundinnen und Kunden und von Fotografinnen und Fotografen in den meisten Fällen. Daher erhalten alle meine Kundinnen und Kunden zu Beginn des Auftrages einen Model-Vertrag –auch Modelrelease genannt. Dort sind all diese Punkte aufgeführt und werden von Fall zu Fall besprochen. So regelt dieser Vertag von vornherein die Nutzung der Fotos und der personenbezogenen Daten.

 

Ich hoffe dieser Beitrag war für den ein oder die andere hilfreich und informativ. Sollten noch Fragen offen sein oder ich etwas falsch beschrieben haben, melde dich gerne bei mir. Ich bin immer bereit zu helfen und dazuzulernen.  

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